Mit dem Start des neuen Jahres 2021 wird die Energieeffizienzförderung neu geordnet und die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden unter einem Dach zusammengeführt und neu organisiert.
Um die Förderung zu vereinfachen und zu bündeln, werden die vielen aktuell bestehenden Förderprogramme zu drei Teilprogrammen zusammengefasst.

Das neue BEG.
Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Das BEG besteht künftig aus diesen Programmen:
- Wohngebäude (BEG WG)
= Sanierung oder Neubau eines Effizienzhauses - Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)
= Sanierung oder Neubau eines Effizienzhauses - Einzelmaßnahme (BEG EM)
= Sanierung an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
Alle Programme soll es im Laufe des Jahres 2021 in einer Zuschussvariante (zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (zu beantragen bei der KfW) geben.
Schrittweiser Start der BAFA und KfW. Der Zeitplan.
Das BAFA wird mit der Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) ab 02.01.2021 starten. Dann können Zuschüsse nicht nur für Wärmepumpen sondern auch für die Erstinstallation und Erneuerung von Lüftungsanlagen, den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung oder auch für Kältetechnik zur Raumkühlung in Nichtwohngebäuden, beim BAFA beantragt werden.
Die BEG-Förderprogramme WG und NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG-Förderung EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant. 2023 übernimmt das BAFA dann komplett die Vergabe der Zuschüsse.


Wichtig zu wissen.
Für alle die in 2021 neu bauen:
- Die Einzelförderung für Wärmepumpen aus dem BAFA MAP-Programm im Neubau entfällt ab 01.01.2021. Anträge sind noch bis zum 31.12.2020 möglich.
- Für Bauherren bleibt die derzeitige KfW-Förderung im Neubau bis zum 30.06.2021 erhalten und wird ab 01.07.2021 durch die BEG „Wohngebäude“ abgelöst.
Wichtig zu wissen.
Für alle die in 2021 sanieren:
- Sie haben die Wahl zwischen einer Sanierung zum Effizienzhaus oder einer schrittweisen Sanierung mit Einzelmaßnahmen. Beides wird im Bestand gefördert.
- In der Sanierung wird dabei nicht nur der Heizungsaustausch sondern auch die Heizungsoptimierung gefördert. Zum Beispiel, wenn die Energieeffizienz von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, verbessert wird.
Ideal für Installateure, um Zusatzumsatz zu generieren – und der Kunde zahlt weniger!


Das Dimplex Sortiment.
Nach dem BEG top förderfähig.
In der Sanierung. Produkte für die Förderung von Einzelmaßnahmen:
- Erstinstallation & Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Kältetechnik zur Raumkühlung in Nicht-Wohngebäuden
- und natürlich unsere Glen Dimplex Wärmepumpen!
Im Neubau: Auch hier leisten Dimplex Produkte einen wichtigen Beitrag, um die Anforderungen für die Neubau-Förderung im BEG Wohngebäude bzw. Nicht-Wohngebäude zuverlässig zu erreichen.

Die wesentlichen Punkte im Überblick.
Schon jetzt lohnt es sich, einen Blick auf die neue Förderung zu werfen. Die wichtigsten FAQs wurden vom Bundeswirtschaftsministerium online zusammengestellt.

Staatliche Zuschüsse.
Einfach beantragen.
Damit Sie Ihre Förderchancen zu 100% nutzen, stellen wir Ihnen den Glen Dimplex Förderservice zur Seite. Förderrichtlinien und Fördervoraussetzungen, Termine und Fristen, Online-Registrierung und Nachweisführung.
Versierte Fördergeldberater kümmern sich im Förderservice um die Beantragung und Auszahlung Ihrer Zuschüsse. Minimaler Aufwand, maximale Förderung, fordern Sie einfach den Förderservice für Ihre Wärmepumpe an.
Förder-Hotline:
09221/709-333
Montag–Freitag 9–17 Uhr